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Allgemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingungen Callowfit B.V.

Artikel 1. Definitionen und Anwendbarkeit

  1. Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen (nachfolgend bezeichnet als „Allgemeine Geschäftsbedingungen“) gelten für alle Angebote von, alle Abnahmen durch und alle Vereinbarungen, bei denen die Gesellschaft mit beschränkter Haftung Callowfit B.V. mit Sitz und Geschäftsadresse in 5753 PM Deurne, Doctor Huub van Doorneweg 18, Handelsregisternummer: 69102961, nachfolgend bezeichnet als Callowfit, als Verkäufer auftritt.

  2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Webseite http://callowfit.com/nl einsehbar und herunterladbar. Der Text der niederländischen Version dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist maßgeblich, falls bei einer anderssprachigen Version Diskrepanzen bzw. Unterschiede auftreten.

  3. In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen wird mit dem Begriff „Vertragspartner“ derjenige bezeichnet, gegenüber dem Callowfit diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in Anspruch nimmt.

  4. Sobald diese allgemeinen Geschäftsbeziehungen einmal angewendet wurden, sind diese dann auch ohne weitere Erklärung für neue Verträge zwischen Callowfit und Vertragspartner gültig.

  5. Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur dann gültig, wenn diese zwischen den beteiligten Parteien schriftlich vereinbart wurden. Im Falle von Veränderungen in einem oder mehrerer Punkte dieser allgemeinen Geschäftsbeziehungen bleiben die restlichen Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen unverändert gültig. An eventuell getroffenen Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen kann der Vertragspartner keine Rechte für zukünftige Verträge festmachen.

  6. Alle Reklamationen bzgl. der Übergabe dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sind innerhalb von zwei Wochen nach Zustandekommen des Vertrages schriftlich gegenüber Callowfit anzuzeigen, da Ausschlussfristen ansonsten die Wahrnehmung dieser Rechte unmöglich machen.

  7. Alle Beschwerden in Bezug auf die angebliche Unbilligkeit eines oder mehrerer Punkte dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sind innerhalb von zwei Wochen, nachdem sich Callowfit auf die betreffenden allgemeinen Geschäftsbedingungen berufen hat, schriftlich an Callowfit heranzutragen, da Ausschlussfristen ansonsten die Wahrnehmung dieser Rechte unmöglich machen.

  8. Sofern einige Punkte dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sind, aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen gestrichen werden oder auf andere Art und Weise nicht anwendbar sind, bleiben die übrigen Punkte dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unverändert in Kraft und es soll zwischen den beteiligten Parteien anstelle der nichtigen, gestrichenen oder für nicht anwendbar erklärten Bestimmungen eine Bestimmung als Ersatz gelten, bei der Sinn und Zweck der nichtigen, gestrichenen oder für nicht anwendbar erklärten Bestimmungen soweit möglich eingehalten werden.

  9. Callowfit ist dazu berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Die geänderten allgemeinen Geschäftsbedingungen sind vom Vertragspartner anzuerkennen, sofern der Vertragspartner nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach Zusendung oder Kenntlichmachung der geänderten allgemeinen Geschäftsbedingungen seine Beschwerde gegen die geänderten allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich bei Callowfit eingereicht hat.

  10. Die Gültigkeit bzw. Anwendbarkeit von (allgemeinen) Geschäftsbedingungen, die durch den Vertragspartner genutzt werden, werden von Callowfit ausdrücklich zurückgewiesen.

 

Artikel 2. Zustandekommen und Beendigung eines Vertrages

  1. Alle Angebote von Callowfit sind freibleibend und gelten während des genannten Zeitraumes.
    Angezeigte Abbildungen, Beschreibungen, Abmessungen und Mengen, Farbangaben sowie Webseiten- und Reklamematerialien sind für Callowfit nicht bindend.

  2. Callowfit behält sich das Recht vor, trotz einer im Angebot angegebenen Frist zur Annahme des Angebots, Angebote jederzeit zurückziehen, widerrufen oder ändern zu können, indem der Vertragspartner über diese Änderungen informiert wird. Ein Angebot erlischt in jedem Fall ohne weitere Mitteilung dreißig Tage nachdem das Angebot abgegeben wurde, es sei denn, Callowfit hat die Gültigkeitsdauer des gemachten Angebots schriftlich verlängert.

  3. Die bei der Abgabe des Angebots gegebenen Informationen, darunter fallen insbesondere Preisangebote, dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch Callowfit nicht an Dritte (zur Einsichtnahme) weitergeleitet werden.

  4. Der Vertragspartner steht ein für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner an Callowfit übermittelten Informationen, die Callowfit als Grundlage für die Erstellung des Angebots nutzte. Der Vertragspartner hat besondere Anforderungen an den Vertragsgegenstand bzw. spezielle Wünsche vor Zustandekommen eines Vertrages schriftlich an Callowfit mitzuteilen.

  5. Alle Reklamationen bzgl. einer Auftragsbestätigung müssen innerhalb von 24 Stunden nach dem Datum der Auftragsbestätigung schriftlich an Callowfit eingereicht werden, da Ausschlussfristen ansonsten die Wahrnehmung dieser Rechte unmöglich machen.

  6. Die in den Systemen von Callowfit gespeicherten Informationen, die das Angebot, die Abnahme sowie den Vertrag betreffen, liefern zwingende, überzeugende Beweise. Gegen die darin enthaltenen Informationen ist kein Gegenbeweis möglich. Diese Bestimmung ist eine Beweisvereinbarung im Sinne von Artikel 153 Zivilprozessordnung (niederländisch: Wetboek van burgerlijke Rechtsvordering).

  7. Ausschließlich gilt zwischen den beteiligten Parteien das, was schriftlich vereinbart wurde. Dabei sind diese allgemeinen Geschäftsbedingungen mit inbegriffen.

  8. Verträge, die zwischen Parteien für eine bestimmte Gültigkeitsdauer geschlossen wurden, können nicht zwischenzeitlich durch einen Vertragspartner gekündigt werden.

  9. Der zwischen Parteien geschlossene befristete Vertrag verlängert sich stillschweigend um die Dauer des im Vertrag angegebenen Zeitraums, sofern ein Vertragspartner den Vertrag nicht schriftlich unter Inanspruchnahme einer Kündigungsfrist von drei Monaten vor Ablauf des Vertrages kündigt.

  10. Unbefristete Verträge zwischen Parteien können durch einen Vertragspartner schriftlich, unter Wahrung einer Kündigungsfrist von drei Monaten, zum Monatsende gekündigt werden.

  11. Sofern ein Vertragspartner einen Vertrag vertragsgemäß kündigt gemäß Absatz 9 und Absatz 10 des vorliegenden Artikels, dann ist der Vertragspartner verpflichtet ist, vorrätige Güter, die unter einem privaten Label entwickelt bzw. produziert wurden oder von Callowfit speziell für diesen Vertragspartner entwickelt bzw. produziert wurden, dazu gehören Geschmäcke und Geschmacksprofile, gegen Bezahlung abzunehmen, oder der Vertragspartner ist dazu verpflichtet, die daran gebundene Kaufverpflichtung wahrzunehmen. Werden diese speziell hergestellten Produkte nicht abgenommen, ist der Vertragspartner dessen ungeachtet dazu verpflichtet, den vereinbarten Kaufbetrag zu entrichten. Ebenso ist Callowfit dazu berechtigt, nach eigenem Gutdünken in Bezug auf diese Produkte zu verfahren. Sofern der Vertragspartner seiner Verpflichtung, eigens für ihn entwickelte oder produzierte Waren gegen Bezahlung abzunehmen, nicht nachkommt, ist Callowfit dazu berechtigt, diese Produkte selbst auf dem Markt unter der betreffenden Marke des Vertragspartners anzubieten.

 

Artikel 3. Preise und Bezahlung

  1. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, werden die Preise von Callowfit in Euro angegeben, gemäß der zur Zeit des Angebots geltenden Preise exklusive Mehrwertsteuer, anderer Steuern oder Abgaben, Ein- und Ausfuhrzöllen sowie Verbrauchssteuern.

  2. Sofern nicht anders schriftlich vermerkt, gelten die Preise ab Werk oder dem Standort von Callowfit.

  3. Sofern zur Zeit der Erfüllung eines Vertrages bzw. eines Teils davon die Preise für von Zulieferern an Callowfit gelieferte Materialien oder andere Kostenfaktoren gestiegen sind, ist Callowfit zu jeder Zeit dazu berechtigt, den ausgehandelten Preis zu erhöhen, woraufhin der Vertragspartner dazu verpflichtet ist, diesen Preis zu akzeptieren, ohne dass ihm daraus die Berechtigung entsteht, den Vertrag kündigen, annullieren oder für nichtig erklären zu lassen.

  4. Sofern ein Vertragspartner aus mehreren (juristischen) Personen besteht, ist jede dieser (juristischen) Personen gegenüber Callowfit individuell dazu verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Verpflichtungen nachzukommen.

  5. Die Bezahlung soll ohne Verrechnung oder Aufschub, aus welchen Gründen auch immer, erfolgen, vorbehaltlich der Tatsache, dass durch ein rechtskräftiges Urteil festgestellt wurde, dass ein Vertragspartner entweder im Besitz einer verrechenbaren Gegenforderung ist oder aber er einen triftigen Grund hat, die Zahlung aufzuschieben.

  6. Sofern nicht anders vermerkt, sind die von Callowfit versandten Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab dem Rechnungsdatum in der von Callowfit angegebenen Art und Weise zu begleichen. Jede Zahlungsfrist ist eine Frist im Sinne des Gesetzes.

  7. Sofern der Vertragspartner die geschuldete Summe nicht innerhalb der Zahlungsfrist an Callowfit entrichtet hat, ist der Vertragspartner von Rechts wegen in Verzug und damit ab dem Verfalldatum der Rechnung einen vertraglich vereinbarten Zinssatz in Höhe von 1.5% pro Monat, bezogen auf den Brutto-Rechnungsbetrag (Betrag inklusive Mehrwertsteuer, ohne Kürzung) bis zum Zeitpunkt der vollständigen Begleichung, schuldig.

  8. Alle Kosten, die durch außergerichtliche Beitreibung einer Forderung anfallen, gehen zu Lasten des Vertragspartners. Die Kosten für außergerichtliche Beitreibung sind festgesetzt auf mindestens 15% des Brutto-Rechnungsbetrages (Betrag inklusive Mehrwertsteuer, ohne Kürzung) mit einem Minimum von € 500,00, exklusive Mehrwertsteuer.

  9. Alle Reklamationen und Widersprüche gegen eine gestellte Rechnung sind innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsdatum schriftlich bei Callowfit kenntlich zu machen, da Ausschlussfristen ansonsten die Wahrnehmung dieser Rechte unmöglich machen.

  10. Ungeachtet früherer terminlicher Vereinbarungen bezüglich der Bezahlung sind die Forderungen von Callowfit sofort fällig und ist Callowfit dazu befugt, durch schriftliche Mitteilung einen bestehenden Vertrag zu kündigen, falls Güter des Vertragspartners in Beschlag genommen werden, bei einem Vergleichsverfahren, Insolvenz oder bei Beantragung einer Schuldsanierungsregelung (Privatinsolvenz), oder falls sich der Vertragspartner in einem Vergleichsverfahren, einer Insolvenz oder einer Schuldsanierungsregelung befindet, oder falls augenblicklich ein Vergleichsverfahren, eine Insolvenz oder eine Schuldsanierungsregelung als unvermeidlich zu betrachten sind.

  11. Callowfit ist jederzeit dazu berechtigt, von einem Vertragspartner Sicherheitsleistungen zu verlangen, bevor Verpflichtungen gegenüber dem Vertragspartner erfüllt werden. Sofern diese Sicherheitsleistungen nicht gestellt werden, ist Callowfit dazu berechtigt, seine Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag zu kündigen ohne selbst schadenersatzpflichtig gegenüber dem Vertragspartner zu werden.

 

Artikel 4. Eigentumsvorbehalt Güter und Marken

  1. Alle durch Callowfit gelieferten oder noch zu liefernden Güter bleiben solange Eigentum von Callowfit bis der Vertragspartner seinen Verpflichtungen gegenüber Callowfit vollumfänglich nachgekommen ist.

  2. Sofern der Vertragspartner mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen in Verzug geraten ist, ist Callowfit dazu berechtigt, die ihr gehörenden Güter auf Kosten des Vertragspartners von dem Ort, an dem sie sich befinden, zurückholen zu lassen.

  3. Sofern Callowfit seinen Eigentumsvorbehalt durchsetzt, ist der Vertragspartner dazu verpflichtet, jede erforderliche Mithilfe zu gewähren, dazu gehört auch der Zugang zu betreffenden Orten und Gebäuden.

  4. Dem Vertragspartner kommt gegenüber Callowfit kein Zurückbehaltungsrecht für von Callowfit gelieferte Waren zu.

  5. Falls Waren, die unter Eigentumsvorbehalt von Callowfit stehen, gepfändet werden, ist der Vertragspartner dazu verpflichtet, Callowfit hierüber unverzüglich, spätestens jedoch 48 Stunden, nachdem die Waren gepfändet wurden, schriftlich zu informieren.

  6. Solange, bis die Waren in das Eigentum des Vertragspartners übergehen, ist dieser, anders als in der normalen Praxis seines Betriebes, nicht berechtigt, die betreffenden Waren zu verkaufen, zu veräußern oder zu belasten, zu verleihen, zu verpfänden oder, unter welchem Namen auch immer, Dritten zur Verfügung zu stellen. Bei Übertretung dieses Verbotes durch den Vertragspartner muss dieser an Callowfit eine direkt zahlbare Buße leisten, die sich auf einmal den Brutto-Rechnungsbetrag (Betrag inklusive Mehrwertsteuer, ohne Kürzungen) beläuft. Das Recht von Callowfit auf zusätzliche Schadensansprüche bleibt davon unberührt.

  7. Bis die Ware in das Eigentum des Vertragspartners übergegangen ist, ist dieser dazu verpflichtet, die sich im Besitz von Callowfit befindlichen Waren gemäß den Vorschriften von Callowfit zu lagern und wie ein guter Verwalter zu bewahren, sie gemäß üblicher Bestimmungen zu versichern und, als Eigentum von Callowfit kenntlich gemacht, in seinem Besitz zu halten. Auf Nachfrage von Callowfit hat der Vertragspartner diesbezüglich sofort Einsicht in die entsprechenden Versicherungspolicen zu gewähren.

  8. Der Vertragspartner ist dazu verpflichtet, Callowfit über alle Anforderungen, die an die Etiketten gestellt werden, die an der Ware angebracht werden, zu informieren und ist dazu angehalten, die Etiketten der zu liefernden Waren im Voraus zu genehmigen. Callowfit lässt dem Vertragspartner diesbezüglich ein Musteretikett zukommen, das der Vertragspartner innerhalb von drei Werktagen genehmigen muss. Nach Genehmigung oder nach Ablauf der Frist von drei Werktagen, hat der Vertragspartner jederzeit für die Richtigkeit des Etiketts einzustehen und es ist darüber hinaus einzig und allein der Vertragspartner haftbar für alle Schäden, die sich aus dem Gebrauch des Etiketts ergeben. Nach Genehmigung des Etiketts oder nach Ablauf der Frist von drei Werktagen müssen falsch ausgezeichnete Produkte durch den Vertragspartner zum vereinbarten Preis abgenommen werden. Sollten nach Genehmigung des Etiketts oder nach Ablauf der Frist von drei Werktagen durch Callowfit Anpassungen am Etikett erforderlich sein, hat der Vertragspartner die dafür anfallenden Kosten zu tragen.

 

Artikel 5. Lieferung von Gütern und Risikoübergang

  1. Lieferzeiten sind indikativ und nicht als eine Ausschlussfrist anzusehen.

  2. Callowfit hat jederzeit das Recht, Teillieferungen vornehmen und Teilrechnungen stellen

    zu können.

  3. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgt die Lieferung der Waren ab Werk oder

    dem Standort, wobei das Risiko von Beschädigung oder Verlust direkt auf den Vertragspartner übergeht und der auch für die Transportkosten aufkommen muss.

  4. Bei vereinbarter Lieferung frei Haus trägt Callowfit die Verantwortung für den Transport und liefert die Ware an die mit dem Vertragspartner vereinbarte Lieferadresse. Callowfit ist frei in der Wahl des Spediteurs sowie der Verpackung. Das Risiko von Beschädigung oder Verlust geht auf den Vertragspartner über in dem Moment, in dem die Ware für einen Versand ab Magazin verladen wird, weshalb auch das Transportrisiko auf den Vertragspartner übergeht.

  5. Callowfit ist nicht verantwortlich für die Überschreitung von Lieferzeiten und eine solche Überschreitung gibt dem Vertragspartner nicht das Recht, den Vertrag zu lösen oder die sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen auszusetzen.

  6. Der Vertragspartner ist dazu verpflichtet, die zu liefernde Ware vor Ablauf der Lieferzeit in Empfang zu nehmen. Sollte es nicht dazu kommen, ist Callowfit dazu berechtigt, nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Mahnung die Leistung oder Zahlung einzufordern oder den Vertrag aufzulösen, ohne dass dies das Recht von Callowfit auf vollumfängliche Vergütung des ihr entstandenen Schades mindert.

 

Artikel 6. Reklamation und Wiederherstellung

  1. Der Vertragspartner ist dazu verpflichtet, Waren unmittelbar nach Erhalt auf Quantität, Qualität und Spezifikation zu überprüfen und/oder zu kontrollieren, ob die gelieferten Produkte übereinstimmen mit dem, was vertraglich vereinbart wurde.

  2. Jedwede Reklamation bezüglich unmittelbar festzustellender Fehler und/oder augenscheinlicher Fehler der gelieferten Waren, sowohl mit Bezug auf die Menge als auch die Qualität, müssen direkt auf dem Frachtbrief oder dem Lieferschein angezeigt werden, da Ausschlussfristen ansonsten die Wahrnehmung dieser Rechte unmöglich machen.

  3. Alle weiteren Reklamationen (nicht unmittelbar zu erkennende Fehler) der gelieferten Waren sind innerhalb von fünf Werktagen nachdem der Vertragspartner den beanstandeten (angeblichen) Mangel entdeckt hat, oder zumindest hätte entdecken sollen, Callowfit schriftlich anzuzeigen, da Ausschlussfristen ansonsten die Wahrnehmung dieser Rechte unmöglich machen.

  4. Die Schadensmeldung muss eine Beschreibung des Mangels beinhalten, die so detailliert wie möglich ist, sodass Callowfit in die Lage versetzt wird, adäquat zu reagieren. Nach Feststellung eines (eventuellen) Mangels ist der Vertragspartner verpflichtet, alles zu unternehmen, was den Schaden eindämmt und begrenzt, worunter auch eine eventuell notwendige sofortige Einstellung der Nutzung fallen kann.

  5. Im Fall einer Reklamation ist der Vertragspartner dazu angehalten, nach erster Aufforderung von Callowfit die betreffenden Waren an Callowfit auf eigene Kosten und eigenes Risiko innerhalb einer bestimmten Ausschlussfrist zu retournieren. Der Vertragspartner gewährt Callowfit daneben auch jedwede Unterstützung mit dem Ziel, die Begründetheit der Reklamation zu überprüfen/zu verifizieren.

  6. Falls eine Reklamation auftritt, die sich lediglich auf einen Teil der Lieferung erstreckt, erlaubt dies dem Vertragspartner nicht, die gesamte Lieferung abzulehnen.

  7. Eine Reklamation gibt dem Vertragspartner nicht das Recht, seine Verpflichtungen zu kürzen oder zu verrechnen.

  8. Das Recht zu reklamieren verfällt in jedem Fall:

    • nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums der gelieferten Waren;

    • sobald die Waren bereits in Gebrauch genommen wurden und/oder sich

      nicht mehr im ursprünglichen Zustand und/oder Verpackung befinden;

    • falls die Waren nicht ordnungsgemäß gelagert/behandelt wurden.

  9. Zeitige, begründet erklärte, Reklamationen gewähren dem Vertragspartner lediglich das Recht auf einen kostenlosen Umtausch der reklamierten Waren. Sofern ein Austausch der Ware nicht möglich ist, erfolgt eine Kreditierung der betreffenden Ware. Callowfit ist nicht dazu verpflichtet, anderweitig zu handeln oder einen Ausgleich für entstandenen Schaden zu leisten.

  10. Sollte festgestellt werden, dass die Reklamation unbegründet ist, dann werden die dadurch entstandenen Kosten, wozu auch Bearbeitungskosten seitens Callowfit gehören, integral von Callowfit dem Vertragspartner in Rechnung gestellt und der Vertragspartner ist sodann dazu verpflichtet, diese Kosten zu erstatten.

  11. Retoursendungen werden verweigert, falls nichts Gegensätzliches zwischen den Parteien vereinbart wurde.

 

Artikel 7. Haftung und höhere Gewalt

  1. Außerhalb des in Artikel 6 Festgelegten hat der Vertragspartner gegen Callowfit keinen Anspruch bei auftretenden Mängeln an den durch Callowfit gelieferten Waren, erbrachten Dienstleistungen und/oder ausgeführten Arbeiten.

  2. Ausgenommen zwingender rechtlicher Vorschriften ist Callowfit nicht dazu verpflichtet, Schäden, gleich welcher Art, direkt oder indirekt, dazu gehören Handelsverluste, entgangene Gewinne, verpasste Einsparungen an beweglichen und unbeweglichen Gütern oder Personen, Bußen und/oder eingetretene Folgeschäden beim Vertragspartner, seinen Mitarbeitern, Bewohnern/Benutzern oder anderen Dritten zu begleichen, es sei denn, es handelt sich um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Callowfit. Ebensowenig ist Callowfit haftbar für Handlungen, wie oben beschrieben, von Mitarbeitern oder anderen Personen, die in den Risikobereich von Callowfit fallen.

  3. Callowfit ist nicht haftbar für Schäden, die die Folge sind von:

    • durch Callowfit an den Vertragspartner gegebenen Empfehlungen und

      Ratschlägen;

    • durch Callowfit erfolgter Kündigung eines Vertrages;

    • durch Callowfit nicht erfolgte rechtzeitige, unvollständige oder falsche

      Lieferung von Waren;

    • durch Callowfit gelieferte fehlerhafte Ware;

    • durch den Vertragspartner erfolgte falsche oder unachtsame Lagerung und

      Behandlung der durch Callowfit gelieferten Ware;

    • durch den Vertragspartner vorgenommene Änderungen an den gelieferten

      Waren;

    • Verletzung von Patenten, Lizenzen oder anderen Rechten als Folge von

      Nutzung durch oder vom Vertragspartner zur Verfügung gestellten Daten;

    • Beschädigung oder Verlust, durch welche Ursache auch immer, der durch

      den Vertragspartner zur Verfügung gestellten Grundstoffe,

      Halbfertigprodukte, Modelle und/oder anderen Waren.

  4. Falls und soweit Callowfit haftbar sein sollte, aus welchen Gründen auch immer, ist diese Haftung allzeit beschränkt auf den Netto-Rechnungsbetrag exklusive Mehrwertsteuer der

    Leistung, die den Schaden verursachte, mit der Maßgabe, dass Callowfit niemals mit

    einem höheren Betrag haftbar ist als der Betrag, für den Callowfit maximal versichert ist.

  5. Gerichtliche Klagen im Zusammenhang mit rechtzeitig an Callowfit gemeldeten Schäden

    verfallen in jedem Fall ein Jahr nachdem der Schaden entdeckt wurde und insofern der Vertragspartner innerhalb dieses Jahres kein Hauptverfahren gegen Callowfit angestrengt hat.

  6. Der Vertragspartner ist dazu angehalten, Callowfit vor Schäden, die Callowfit als Folge von Ansprüchen, die im Zusammenhang mit den durch Callowfit gelieferten Waren, Dienstleistungen und/oder ausgeführten Arbeiten stehen, zu schützen.

  7. Sollte Callowfit infolge höherer Gewalt nicht im Stande sein, den Vertrag zu erfüllen, ist Callowfit berechtigt, die Erfüllung des Vertrages teilweise oder zur Gänze ohne jedwede finanzielle Kompensation auszusetzen, solange die Folgen höherer Gewalt andauern. Unter höherer Gewalt gehören unter anderem Unzulänglichkeiten von Zulieferern von Callowfit und/oder anderen Personen, Produktionsstörungen, Stromausfälle, Störungen von Internet und Netzwerken, übermäßiger Krankenstand von Mitarbeitern und/oder anderen Personen, Maßnahmen der Regierung sowie Witterungsverhältnisse.

  8. Sollte Callowfit infolge höherer Gewalt nicht in der Lage sein, einen Vertrag zu erfüllen, kann der Vertragspartner gegenüber Callowfit keine Ansprüche auf Erfüllung des Vertrages, Aufhebung des Vertrages und/oder Schadenersatzansprüche geltend machen.

  9. Sollte die höhere Gewalt von bleibender Art sein, dies nach Beurteilung durch Callowfit, hat Callowfit das Recht, den Vertrag zu modifizieren oder (teilweise) aufzulösen, ohne dass Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden könnten.

 

Artikel 8. Verpackung und Pfand

  1. Sofern vertraglich nicht anders vereinbart, werden Verpackungen, die nicht für den einmaligen Gebrauch bestimmt sind, in einem Pfandsystem verliehen und verbleiben infolgedessen, ungeachtet der Tatsache, ob Pfand gezahlt wird, im Eigentum von Callowfit.

  2. Der Vertragspartner ist nicht dazu berechtigt, nicht für einmaligen Gebrauch bestimmte Verpackungen für andere Zwecke zu nutzen als für diejenigen, wofür die Verpackung bestimmt ist.

  3. Der Vertragspartner soll daher seine Kunden dazu verpflichten, die nicht für einmaligen Gebrauch bestimmten Verpackungen jederzeit für den Vertragspartner vorzuhalten.

  4. Nach Gebrauch sowie außerdem nach erster Anfrage durch Callowfit, müssen die Verpackungen so schnell wie möglich, sortiert und palettiert, an Callowfit retourniert werden.

  5. In diesem Zusammenhang wird für die nicht für den einmaligen Gebrauch bestimmte Verpackung Pfand bezahlt, wobei das Pfandgeld niemals als Vergütung im Wert dieser Verpackung betrachtet werden darf.

  6. Falls die Verpackung beschädigt an Callowfit retourniert wird, erfolgt keine Vergütung des erhobenen Pfandes, sondern der Vertragspartner ist schadenersatzpflichtig.

 

Artikel 9. Intellektuelle und industrielle Eigentumsrechte

  1. Callowfit behält alle Rechte an geistigen und industriellen Eigentumsrechten an den durch Callowfit hergestellten Produkten, vorgesehenen Geschäften sowie entwickelten Produkten. Die geistigen Eigentumsrechte an Rezepten, Ideen, Entwürfen und dergleichen von Callowfit bleiben, unabhängig von dem Umstand, ob diese nach Absprache mit oder auf Vorschlag des Vertragspartners entwickelt wurden, jederzeit im Besitz von Callowfit. Dies gilt auch für durch den Vertragspartner getätigte Ergänzungen oder Ergänzungen an Rezepten, Ideen, Entwürfen und Ähnlichem von Callowfit. Der Vertragspartner schützt Callowfit nachdrücklich vor Ansprüchen Dritter infolge von angeblichen Verletzungen geistiger und industrieller Eigentumsrechte.

  2. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die durch Callowfit gelieferten Waren ausschließlich in der Originalverpackung zu verkaufen. Es ist dem Vertragspartner ausdrücklich verboten, die durch Callowfit an den Vertragspartner gelieferten Waren zu verändern, zum Beispiel diese auf eine andere Art und Weise zu verpacken oder diese auf andere Art und Weise zu etikettieren oder unter anderem Markennamen oder einer anderen Spezifikation anzubieten.

  3. Der Vertragspartner ist, vorbehaltlich einer vorherigen schriftlichen Zustimmung durch Callowfit, nicht dazu berechtigt, die durch Callowfit an Verkäufer weitergegebenen Informationen, Spezifikationen, Abbildungen, Kataloge oder weitere durch Callowfit zur Verfügung gestellte Informationen Dritten anzubieten, zu zeigen oder anderweitig zu übermitteln oder aber diese Informationen, Produktspezifikationen, Abbildungen, Kataloge oder weitere von Callowfit zur Verfügung gestellten Informationen zu vervielfältigen, noch dürfen diese Informationen, Produktspezifikationen, Abbildungen, Kataloge oder andere, von Callowfit zur Verfügung gestellten Informationen zu einem anderen Zweck genutzt werden als dem, für den sie vorgesehen sind.

  4. Der Vertragspartner darf lediglich mittels einer durch Callowfit akzeptierten Art und Weise Werbung für die Produkte von Callowfit machen.

  5. Der Vertragspartner verpflichtet sich, keine negativen Auslassungen über Callowfit sowie deren Marken und Produkte zu tätigen.

  6. Im Falle der Übertretung mindestens eines Punktes dieses Artikels hat der Vertragspartner eine unmittelbar zu entrichtende Buße an Callowfit in Höhe von € 10.000,00 je Übertretung sowie € 500,00 für jeden Tag, den die Übertretung fortdauert, ungeachtet der sonst Callowfit zustehenden Rechte, zu zahlen.

  7. Callowfit behält sich zu allen Zeiten das Recht vor, Produkte und/oder Dienstleistungen zu ändern, um mögliche Dispute mit den Rechten Dritter zu vermeiden.

 

Artikel 10. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

  1. Alle Streitigkeiten, die zwischen Parteien entstehen könnten, und alle mit Callowfit geschlossenen Verträge und die sich daraus ergebenden Übereinkommen unterliegen einzig und allein niederländischem Recht. Die Bestimmungen des Wiener Übereinkommens über den internationalen Warenkauf sind ausgeschlossen.

  2. Alle Streitigkeiten, die zwischen Parteien anlässlich deren Übereinkunft oder aufgrund weiterer Übereinkommen und anderen Handlungen im Zusammenhang mit der vorliegenden Übereinkunft wie zum Beispiel, dies ist nicht ausschließend zu sehen, unrechtmäßige Handlungen, ungebührliche Zahlungen und ungerechtfertigte Bereicherung, zwischen Parteien entstehen könnten, sollen in erster Instanz durch den zuständigen Richter des Gerichtes Limburg mit Sitz in Maastricht verhandelt werden, es sei denn, zwingende Zuständigkeitsregeln würden dieser Wahl im Weg stehen.